13. Jahrgang Nummer 1
Kopfschmerz-News
Aktuelle Literatur zur Pathophysiologie und Behandlung von Kopfschmerzen
Impressum – Autoren dieser Ausgabe
März 2004 – ISSN 1431-1623
Die Gliederung und Darstellung erfolgt in:
Das Benotungssystem lautet wie folgt:
***** | Exzellente Arbeit, die bahnbrechende Neuerungen beinhaltet oder eine ausgezeichnete Übersicht bietet |
**** | Gute experimentelle oder klinische Studie |
*** | Gute Studie mit allerdings etwas geringerem Innovationscharakter |
** | Studie von geringerem klinischen oder experimentellen Interesse und leichteren methodischen Mängeln |
* | Studie oder Übersicht mit deutlichen methodischen oder inhaltlichen Mängeln |
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser der Kopfschmerz-News,
trotz deutlich geringerer Unterstützung als in den vergangenen Jahren werden wir uns bemühen, auch in diesem Jahr die Kopfschmerz-News herauszubringen.
Als wesentliche Sparmaßnahme haben wir den Versand der Kopfschmerz-News eingestellt. Gedruckte Exemplare sind aber nach wie vorüber den Außendienst der Fa. AstraZeneca und MSD erhältlich.
Alle übrigen Leser können ihr Exemplar als pdf-file aus dem Internet herunterladen: www.kopfschmerz-news.de
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der Lektüre der Kopfschmerz- News.
Prof. Dr. H. C. Diener | Prof. Dr. P. Wessely |
Essen, im März 2004 | Wien, im März 2004 |
Herausgeber
Prof. Dr. Hans-Christoph Diener, Universitätsklinik für Neurologie, Hufelandstr. 55, 45122 Essen, im Auftrag der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
Prof. Dr. P. Wessely, Universitätsklinik für Neurologie, AKH der Stadt Wien, A 1090 Wien
Redaktion: Ph. Stude, Neurologische Universitätsklinik Essen
Service Kopfschmerz-News: www.kopfschmerz-news.de
Mit finanzieller Unterstützung durch
1) GlaxoSmithKline, Hamburg
2) AstraZeneca, Wedel
3) Bayer Vital GmbH, Leverkusen
4) MSD Sharp & Dohme GmbH, Haar
© 2004, Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.